Energieffizienz von Gebäuden

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Energieeffizienz bei Gebäuden

Die ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands sind nur erreichbar, wenn auch der Gebäudesektor einen signifikanten Beitrag zur Emissionsminderung leistet. Noch immer beansprucht dieser Bereich rund 35 % des gesamten Endenergieverbrauchs. Für das Gelingen der Energiewende ist daher eine drastische Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden unerlässlich. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten.

Ein wesentlicher Hebel zur Dekarbonisierung liegt sowohl im baulichen Wärmeschutz als auch in der effizienten Anlagentechnik – stets unter Einbeziehung emissionsarmer oder erneuerbarer Energieträger. Zur systematischen Bewertung und Steuerung dieser Entwicklungen bedarf es geeigneter Instrumente. Eine zentrale Grundlage bildet dabei die Normenreihe DIN V 18599, die die energetische Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden regelt und so eine einheitliche Bewertung und Vergleichbarkeit ermöglicht.

 

 

 

Rechtlicher Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes GEG

Seit 2003 bildet die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Gebäudebereich. In deutsches Recht überführt wird sie seit 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die bisher geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführt. Das novellierte GEG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Mit der DIN V 18599 steht ein umfassendes Bilanzierungsverfahren zur Verfügung, das den Energiebedarf für alle relevanten energetischen Funktionen – Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – ganzheitlich erfasst. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Anwendung dieser Norm für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend. Die bislang zulässigen Alternativen nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10/12 verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

Leitfaden zur Bilanzierung nach DIN V 18599

Der Leitfaden in zweiter Auflage wurde umfassend aktualisiert und um die Kapitel Stromerzeugende Systeme (Kapitel 11) und Gebäudeautomation (Kapitel 12) erweitert. Er richtet sich an erfahrene Architektinnen, Ingenieure sowie Energieberaterinnen und -berater, bietet jedoch auch für Einsteiger eine strukturierte Einführung in die komplexe Materie. Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie in der Erstellung von Energieausweisen.

Die Gliederung folgt dem typischen Ablauf eines Bilanzierungsprojekts. Neben praxisrelevanten Hinweisen und vereinfachenden Annahmen enthält der Leitfaden anschauliche Grafiken und Antworten auf häufige Fragen. Ziel ist es, den Anwenderinnen und Anwendern den Zugang zur Norm zu erleichtern und den Bearbeitungsaufwand zu minimieren.

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