Optimierung von Anlagen und Prozessen

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Energieberatung zur Optimierung von Anlagen und Prozessen

Industrial interior of a thermal power plant

 

Optimierung von gewerblichen Anlagen und Produktionsprozessen sind in der heutigen und künftigen Energiesituation von zentraler Bedeutung. Denn es gilt vor allem bei steigenden Energiepreisen, Kosten in allen Produktionsprozessen zu sparen und diese zu optimieren.

Da auch weiterhin mit deutlich steigenden Kosten gerechnet werden muss, ist es wichtig, frühzeitig in die energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen zu investieren.

Wir als erfahrenes Energieberatungsunternehmen begleiten sie auf dem optimalen Weg zu sinnvollen Konzepten und Lösungen mit den höchsten erreichbaren Förderzuschüssen.

X-NRGY bedeutet für Sie Vertrauen, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit bei allen unseren Beratungsleistungen.

 

Was leistet und bedeutet unsere Energieberatung für Ihr Unternehmen?

 

Investitionen zur Optimierung von gewerblichen Anlagen und Prozessen werden gefördert, wenn sie zur Erhöhung der Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Die Maßnahmen müssen mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 kompatibel sein.

 
Die Förderung ist technologieoffen. Förderfähig sind insbesondere:

Prozess- und Verfahrensumstellungen

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, zur Energie- und Ressourceneinsparung.
  • Nutzung von Prozessabwärme
  • Effizienzsteigerung von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Bereitstellung und Steigerung von Prozesswärme oder -kälte
  • Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten
  • thermische Isolierung/Wärmedämmung
  • hydraulische Optimierung und Vermeidung von Produktionsabfällen.
  • Ersatz fossiler durch erneuerbare Energieträger
  • Elektrifizierung von Prozessen

Förderfähig sind Aufwendungen für die Erstellung von Einsparkonzepten von zertifizierten Energieberatern.

 

Wie berechnen sich Energie-, Ressourcen- und CO2-Einsparpotenziale

Ergibt sich die Energie-, Ressourcen- bzw. CO2-Einsparung grundsätzlich aus der Differenz des Energie- und Ressourcenbedarfs von Ist- gegenüber dem Soll-Zustand. Ressourcen- und Energieeinsparungen werden in CO2 Einsparungen umgerechnet und gegeneinander bilanziert.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz müssen nach den Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EU erfüllt sein. Förderfähige Lüftungsanlagen müssen grundsätzlich die Mindestanforderungen an eine Wärmerückgewinnung gemäß EU-Verordnung 1253/2014 für Nichtwohnraumlüftungsanlagen (NWLA) erfüllen.

Die Förderung bei Maßnahmen nach Modul 4 ist auf maximal 500 € (für KMU´s auf 900 €, Kleinunternehmen auf 1.200 €) pro jährlich eingesparter Tonne CO2 begrenzt.

 

Weitere förderfähige Maßnahmen

 

Anlagen zur Erzeugung von Biogas

Anlagen zur Erzeugung von Biogas sowie Pyrolyse-Anlagen zur Erzeugung von Holzgas.

Fördervoraussetzungen sind, dass mindestens 50 % der jährlich erzeugten Gasmenge vom Unternehmen für eigene Prozesse genutzt wird.

 

Außerbetriebliche Abwärmenutzung

Nutzung von Prozessabwärme eines Unternehmens außerhalb der Betriebsstätte des Unternehmens sowie außerhalb des Unternehmensverbundes.

Für außerbetriebliche Abwärmenutzung kann die Förderquote um einen  Dekarbonisierungsbonus von 5 oder 10 Prozent erhöht werden. Ebenso bei Anlagen/ Technik die ausschließlich mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben werden, bei überwiegender Nutzung von erneuerbarem und/oder von CO2-armem Wasserstoff, sowie bei dem Erwerb solcher Anlagen.

 

Nutzung von Abwärme

Erschließung/Nutzbarmachung von Prozessabwärme aus:

  • Anlagen/Komponenten (Wärmeüberträger).
  • Wärmeleitungen zum Transport der Abwärme vom Ort der Abwärmeauskopplung
  • Wärmepumpen zur Hebung der Abwärme auf ein höheres Temperaturniveau
  • Anlagen zur Verstromung von Abwärme, beispielsweise ORC-Anlagen

 

Wärmepumpen/ Solarkollektoranlagen

Diese können auch über die Modul 4-Premiumförderung gefördert werden.

 

Elektrifizierungsmaßnahmen

Austausch und Umrüstung von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden.

Hybridanlagen werden nicht als Elektrifizierungsmaßnahme anerkannt.

 

Feuerungsanlagen

Es werden nur Biogas-Feuerungsanlagen über Modul-4-Premium gefördert.

 

Wärmespeicher

Wärmespeicher werden dann gefördert, wenn durch deren Einsatz die Wärmeverluste auf dem Betriebsgelände reduziert werden und/oder die Prozessführung durch zeitliche Entkopplung und der Wärmebedarfes optimiert wird.

 
Wir erarbeiten mit Ihnen die optimale Lösung, zugeschnitten auf Ihrer individuelle betriebliche Anforderung.

 

X-NRGY ist der richtige Partner in allen Energiefragen.

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