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Gebäudesanierung für Kommunen

Wir unterstützen Kommunen bei der Sanierung von Liegenschaften für eine klimagerechte Gebäudesanierung.

Ob Schulen, Kitas, Rathäuser oder Sportanlagen: Der energetische Sanierungsbedarf von kommunalen Nichtwohngebäuden ist weiterhin sehr groß. Unsanierte Gebäude verschlingen bis zu zehnmal mehr Energie als moderne Gebäude. Insgesamt verursacht der Gebäudesektor in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen.

Um die Vorgaben der Klimaschutzziele von Bund, Ländern und Kommunen zu erreichen, kommt der energetischen Sanierung des Gebäudebestands eine zentrale Bedeutung zu. Viele Städte, Landkreise und Gemeinden haben sich mittlerweile eigene, ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Die Auswahl der Objekte orientiert sich an den möglichen „Hebeln“, die Kommunen beim Thema Gebäudesanierung zur Verfügung stehen:

 

Städte, Gemeinden und Landkreise haben die Möglichkeit, ihre eigenen Liegenschaften zu sanieren und sind damit auch als Vorbild für Bürger und andere Kommunen. Dabei geht es um Sanierungsstrategien, Tools zur Berechnung von Kosten und Wertschöpfung sowie Fördermöglichkeiten für Kommunen.

 

Wir als Energieberatungsunternehmen  können ermitteln, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. So könnte beispielsweise der Tausch von Fenstern Priorität haben, oder aber nur in Kombination mit weitreichenderen Sanierungen sinnvoll sein.

 

Beginnt man bei den Gebäudehüllen, bei den Heizungen, oder sucht man die beste Lösung pro Gebäude? Welche Förder- und Finanzierungsmodelle sind sinnvoll, um kurzfristig zu sanieren?

In jeder Kommune kommen unterschiedliche maßgeschneiderte Lösungsansätze in Betracht. Eines jedoch gilt für alle: Auch die Zeit ist ein wichtiges Kriterium: „Besser 70 % saniert, als 100 % geplant!“

 

Der „Quartiersansatz“ ist eine weitere Option, um den energieeffizienten Umbau in den Kommunen voranzutreiben. Eine integrale, über das Einzelgebäude hinausgehende Betrachtung ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung von Quartieren – beispielsweise bei der Planung von Wärmenetzen.

Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Hinweis

Ab dem 4. März 2025 wird die Verwendungsnachweisklärung um steuerliche Angaben ergänzt. Bitte beachten Sie zudem, dass ab dem 1. April 2025, die Zahlungsermächtigung abgeschafft wird. Nähere Einzelheiten zu den neuen Anforderungen finden Sie in der BAFA Kurzmeldung vom 04.03.2025.

Nach der neuen Richtlinie gilt ab 01.01.2025, dass mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden darf. Als Vorhabenbeginn gilt weiterhin der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags. Ein Vertragsabschluss vor Bewilligung und vor Antragstellung ist ab 01.01.2025 nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage der Bewilligungsbehörde geschlossen wird. Eine auflösende Bedingung wird in diesem Zusammenhang nicht mehr akzeptiert. Eine Leistungserbringung vor Bewilligung ist daher künftig unzulässig.

Gegenstand der Förderung

Förderfähige energetische Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude

  1. Schritt für Schritt Modernisierung (Sanierungsfahrplan)  über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte energetisch Maßnahmen.
  2. Eine umfassende Sanierung der dem Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes entspricht (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes bei einer:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;

Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Im ersten Schritt sollten Kommunen sich daher ein Bild ihres Gebäudebestandes verschaffen.

Ausgangspunkt ist die Analyse des kommunalen Gebäudebestandes.

Die Bestandsaufnahme je Gebäude sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Nutzungsart / Gebäudeart
  • Fläche
  • Heizenergieverbrauch / Heizkosten
  • Stromverbrauch / Stromkosten

Weitere nützliche Daten sind:

  • Baujahr des Gebäudes und der Gebäudetechnik

  • Art und Alter der Heizungs- und Kühlungsanlage
  • Einsatz erneuerbarer Energien

  • • Baulicher Zustand (Fassade, Fenster, Dach etc.) und

Zustand der technischen Anlagen

  • Zuständigkeit für Wartung und Betrieb
  • Geplante Sanierungsmaßnahmen
  • Vorliegen von Energieausweisen (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis)

Diese Daten sollten dann gesammelt vorliegen und dienen einer Potenzialanalyse als Grundlage für weitere Maßnahmen.

 

Einzelmaßnahmen (BEG EM) umfassen energetische Sanierungsmaßnahmen alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude vorgenommen werden und die den nicht-erneuerbaren Primärenergiebedarf oder den Transmissionswärmeverlust verringern sollen.

1. Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle

  • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen

2. Heizungstechnik

  • Ersatz der Heizanlage durch ein effizienteres, auf erneuerbaren Energien basierendes Heizsystem

  • Anschluss an ein Wärmenetz

3. Sonstige Anlagentechnik

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Einbau einer energieeffizienten Innenbeleuchtung
  • Maßnahmen an der Sanitärtechnik zur Reduktion des Wasserverbrauchs, Einbau einer Photovoltaik-Anlage oder einer Solarthermie-Anlage

4. Niedrig investive Maßnahmen

Es gibt auch zahlreiche niedrig investive Maßnahmen, die Energie einsparen.

  • Wassersparende Armaturen
  • Optimierung der bestehenden Heizungsanlagen, insbesondere:

     – Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage

     – Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung

     – Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechniken

     – Filter, Schmutzfänger, Abscheider zur Erhaltung der Funktionalität, Effizienz und Lebensdauer

Wann machen Gebäudepools Sinn?

Erweist sich ein Gebäude in einer Kommune als besonderes ineffizient, z.B.  Turnhallen oder Krankenhäuser oder alte Gebäude, können diese Gebäude in einem Gebäudepool zusammengefasst werden, der Gebäudepool wird dann einheitlich betrachtet und ggf. energetisch saniert.

Fördermittel

Kommunen können für energetische Sanierungsprojekte häufig Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Förderungen sind häufig sehr umfangreich und die Förderbedingungen und -richtlinien jedoch schwer zu durchschauen.

Wir beraten Sie ausführlich, was und in welcher Höhe für Ihre Kommune erreichbar ist.

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